Am 02.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, km 24.1, Fahrrichtung AS Erkner um 29 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Beweismittel: Einseitensensor Messgerät: ES3.0. Festgestellte Geschwindigkeit 69 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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