Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 11, bei km 37,4, zw. AS Chorin u. AS Werbellin in FR Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 105 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Einseitensenso, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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