Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener auf der BAB 111, bei km 2,2, in FR Berlin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 104 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Vordruck Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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