Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund mit 34 km/h, bei zulässigen 130 km/h gemessen und wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 164 km/h. Beweismittel: Stationäre Überwachungsanlage, TraffiStar S 330, Tatfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandt.
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