Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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