Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 23.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, km 327,94, in Fahrtrichtung Kreuz Uckermark um 33 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, Messgerät PoliScan Speed 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee/Internetwache Brandenburg

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