Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 130 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0, Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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