Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 124 km/h mit ES3.0-Messung, mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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