Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 3, bei km 48,050, in der Gemeinde Neustadt/Wied, FR Köln
um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 142 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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