Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft, FR Köln begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden Brückenabstandsmessung 127 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formblatt Anhörung
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