Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 120,3, auf der Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 123 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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