Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg am 09.01.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 130 km/h 162 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Dokumentiert wurden die Radarmessung mit Messprotokoll und Frontfoto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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