Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Hainspitz, München – Berlin, km 178.0
die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 145 km/h mit Lasermessung, Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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