Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Höhe km 0,5, FR BAB 10, AD Nuthetal die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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