Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, im Bereich von km 0,06, in FR AD Nuthetal die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 81 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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