Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, km 37,1 in FR Berlin mit 23 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 143 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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