Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin-München, km 187,0, Überholspur die erlaubte Geschwindigkeit am 03.04.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 121 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Piezomessung festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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