Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187.0, Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 137 km/h mit Piezomessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 37 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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