Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 52, Abschnitt 260, Km 0.3, Höhe Kreuzung Cahnsdorf, FR Luckau um 23 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit PoliScan Speed 93 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen
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