Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 19.08.2015  auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke ( Baustelle ), km 38.5, Richtung Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 64 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle LK Mecklenburgische Seenplatte

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