In Elz, BAB3, km 99.930, Fahrtrichtung Frankfurt/Main wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 07.09.2015 um 44 km/h überschritten. Zulässige Geschwindigkeit 100 km/h  mit Koaxialmessung festgestellte Geschwindigkeit: 144 km/h

Verstoß gegen Vorschriften § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.7 BKat. § 4 Abs. 1 BKatV

Ermittelnde Dienststelle: Zentrale Regierungspräsidium Kassel (Hessen)

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