Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Lorup, auf der L 30, Abschnitt 50, Station 2,6 um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Einseitensensor ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Anhörung

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