Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 12, bei km 32.85, in FR Frankfurt (Oder) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 142 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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