Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 61, im Bereich von km 220,850, in der Gemeinde Saffig, in Fahrtrichtung Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 153 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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