Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12487 Berlin, Nk, auf der BAB 113, Kilometer 16, Ri. stadtauswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 106 km/h bei zulässigen 80 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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