Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.09.2015 in 14055 Berlin Ch/Wi, Heerstraße, ggü. 139, Richtung Stadtgrenze um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 79 km/h. Beweismittel:  Geschwindigkeitsmessgerät

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Berlin/Online Portal

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