Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 82152, Krailling, auf der Gautinger Str. Höhe Hs.-Nr. 5 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 73 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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