Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 89584, Gem. Ehingen-Sontheim, auf der B 465, bei km 0.5, Höhe Litzholz, FR Ehingen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit speedophot RADAR digital mit Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Ehingen übersandt.
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