Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altendorf, auf der S 154 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 54 km/h bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische-Schweiz übersandte Vordruck Anhörung

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