Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Frankenhausen, auf der L 1172, Abzweig Tischplatt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 69 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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