Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 88427 Bad Schussenried-Sattenbeuren, auf der L 275, OD um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor Messgerät: ESO ES3.0 83 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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