Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Sobernheim, B 41, Gem. Bad Sobernheim, Stations-Km 1,0, FR Kirn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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