Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Zwesten, B 3, Abfahrt Bad Zwesten Nord mit 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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