Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, Altenhagener Straße, Höhe Nr. 171 die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit einem Einseitensensor ES8.0 mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 18 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 78 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Zeugenfragebogen
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