Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Bielefeld, Carl-Severing-Str., vor Hs.-Nr. 152, FR stadteinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 46 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.

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