Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, auf der Münsterstraße, B 225, FR Kirchhellen, Bereich ” Rotthoff´s Hof die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 92 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Bottrop übersandt.

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