Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, Dorstener Straße, zw. Feldhausener Str. und Lippweg, FR Feldhausener Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 67 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen
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