Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bottrop, Dorstener Straße, zw. Feldhausener Straße u. Lippweg, FR Feldhausener Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed mit Frontfoto ergab 62 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bottrop übersandte Anhörungsbogen
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