Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Bismarckstraße, FR einwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 75 km/h bei zulässigen 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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