In Büttelborn, B 42, Höhe Zufahrt Kreismülldeponie, Richtung Weiterstadt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 97 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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