In Darmstadt, Heinheimer Straße vor Hs.-Nr. 82, FR Dieburger Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 50 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel Anhörung im Bußgeldverfahren
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