Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Landau, auf der Bundesautobahn A 65, in FR Neustadt, im Bereich von km 136,9 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 124 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Vitronic Trailer, Film, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”