Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Landau, auf der Bundesautobahn A 65, in FR Neustadt, im Bereich von km 136,9 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 124 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Vitronic Trailer, Film, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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