Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 7, in der Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, bei km 52,657 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 160 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.
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