Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Goslar, auf der B 6, vor Abfahrt Hildesheimer Straße, Abschnitt 1090, Station 0,077 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330, stat. Anlage festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h. und

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Goslar übersandte Formular Zeugenanhörung

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