Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 120 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 40 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen
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