Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, Abschnitt 200, Richtung Berlin die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren