Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, im Abschnitt 200, Richtung Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 87 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Messung mit Vitronic PoliScan
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.
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