Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der Beurhausstr. ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 52 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit- Traffipax Speddophot mobil.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.
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