Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.06.2015 in Drennhausen, L 217, Drennhäuser Straße, Ri Drage um 26 km/h überschritten. Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. Mit Traffipax stationär wurden 76 km/h gemessen.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StvG; 11.8.5 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Harburg übersandt.
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