Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf der A 44, bei km 93,702, FR MG die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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